Schlüsselqualifikationen
Rechtsgrundlage: § 2 JAPO
Gem. § 2 JAPO berücksichtigen die Prüfungen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen. Wir bieten daher regelmäßig Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifkationen i.S.d. § 2 JAPO an. Das Kursangebot finden Sie in cmlife.
Alle weiteren Informationen rund um die Schlüsselqualifikationen finden Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamts Bayern im Merkblatt rund um die Leistungsnachweise zur Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung.