Mittelphase
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3 SPO
Die Mittelphase des Studiums dient insbesondere dem Studium der Pflichtfächer. Der Erfolgskontrolle über das Studium der Pflichtfächer dienen die Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und im Strafrecht im vierten bis sechsten Semester. Diese Leistungsnachweise ("Scheine") sind Voraussetzung für die Meldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung und zur studienabschließenden Klausur im Schwerpunktbereich.
Pflichtveranstaltungen in der Mittelphase
Rechtsgrundlage: § 12 SPO
Ab der Mittelphase sind die Pflichtveranstaltungen für den Studienbeginn im Winter- wie im Sommersemester gleich.
Zivilrecht:
| Strafrecht:
| Öffentliches Recht:
|
Erfolgskontrolle durch Bestehen der jeweiligen Übung für Fortgeschrittene in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht. Daneben sind zudem Leistungsnachweise in fachübergreifenden Veranstaltungen zu erbringen.
Übungen für Fortgeschrittene
- Zulassung zu den Übungen für FortgeschritteneEinklappen
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Zu einer Übung für Fortgeschrittene werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Leistungsnachweise bestanden haben:
- die zum Abschluss der Grundphase in dem jeweiligen Fach erforderliche Anzahl an Semesterabschlussklausuren
- eine Abschlusshausarbeit in einem beliebigen Hauptfach
- sowie den Leistungsnachweis "Bausteine des Rechts" (nur Studierende mit Studienbeginn im Sommersemester 2014 oder später)
In Einzelfällen können Sie die Vorkorrektur Ihrer Leistungen beantragen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt das Merkblatt für Vorkorrekturanträge.
Beispiel: Zur Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht werden Sie zugelassen, sobald Sie zwei der drei Semesterabschlussklausuren im Strafrecht, eine beliebige Abschlusshausarbeit sowie ggf. "Bausteine des Rechts" bestanden haben. Ob Sie im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht schon die erforderliche Anzahl von Semesterabschlussklausuren bestanden haben, ist ohne Belang.
Jedes Semester wird mindestens eine Abschlusshausarbeit angeboten, wobei die Fächer idR in der Reihenfolge Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht wechseln. Sie müssen insgesamt nur eine solche Abschlusshausarbeit schreiben, und zwar in einem Fach Ihrer Wahl. Diese eine Abschlusshausarbeit zählt für die Zulassung zu allen Übungen für Fortgeschrittene.
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der jeweiligen Klausur oder Hausarbeit der Übung für Fortgeschrittene eine Anmeldung auf cmlife oder CampusOnline zwingend erforderlich ist.
- Bestehen einer Übung für FortgeschritteneEinklappen
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Voraussetzungen für den Erhalt eines ("großen") Scheins
Rechtsgrundlage: § 13 SPO
Um in dem jeweiligen Fachgebiet den Schein für die Übung für Fortgeschrittene zu erhalten, müssen Sie in diesem Fach mindestens bestehen:
- eine ("große") Hausarbeit
- eine Klausur.
- eine ("große") Hausarbeit
Fachübergreifende Veranstaltungen
- MethodenlehreEinklappen
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Neben den Leistungsnachweisen aus den Übungen für Fortgeschrittene müssen Sie noch den Leistungsnachweis in der Veranstaltung "Methodenlehre" erbringen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur studienabschließenden Klausur im Schwerpunktbereich (§ 55 SPO). Die Veranstaltung "Methodenlehre" richtet sich an Studierende des 5. (Sommersemesterbeginner) und des 6. (Wintersemesterbeginner) Fachsemesters. Den Leistungsnachweis müssen jedoch nur Studierende erbringen, die sich am 01.04.2014 im 4. oder einem niedrigeren Fachsemester befanden.
- Pflichtveranstaltungen der juristischen SchwerpunktbereicheEinklappen
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Daneben können in der Mittelphase Pflichtveranstaltungen der juristischen Schwerpunktbereiche besucht werden (soweit nicht in Wiederholungs- und Vertiefungsphase).
- Einfaches SeminarEinklappen
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Das einfache Seminar erbringen Sie in einem Fach bzw. bei einem Lehrstuhl Ihrer Wahl. Beachten Sie bitte hierfür die Aushänge der jeweiligen Lehrstühle. Themen, Schreibzeiträume und Formalia legen die Lehrstühle selbst fest. Diverse Seminarankündigungen finden Sie auch auf dem Juraportal unter "News". Daneben kann grundsätzlich auch durch die Teilnahme am Willem C. Vis Moot, dem Hans Soldan Moot Court Hannover und dem DCFR-Moot ein "kleiner" Seminarschein erworben werden. Das einfache Seminar wird zur Zulassung zur studienbegleitenden Prüfungsleistung benötigt (§ 48 SPO).
Aufbewahrungsfristen von Prüfungen
Bitte beachten Sie, dass künftig Abschlussklausuren, Abschlusshausarbeiten, Klausuren und Hausarbeiten der Übungen für Fortgeschrittene und einfache Seminararbeiten, sofern es sich jeweils nicht gleichzeitig um Modulklausuren oder Bachelorarbeiten der juristischen Bachelorstudiengänge handelt, lediglich für 14 Monate an den Lehrstühlen aufbewahrt werden. Bitte bemühen Sie sich daher um eine zeitnahe Abholung an den Lehrstühlen.