Praktische Studienzeit
Rechtsgrundlage: § 18 SPO i.V.m. § 25 JAPO
Nach § 25 JAPO haben Studierende der Rechtswissenschaft in Bayern als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung einen Nachweis über ihre praktische Studienzeit (Pflichtpraktika) zu erbringen.
Alle Informationen zur Praktischen Studienzeit erhalten Sie im Merkblatt zur praktischen Studienzeit des Landesjustizprüfungsamtes.
Wenn Sie eine Bescheinigung über die verpflichtende Ableistung von praktischen Studienzeiten während des Studiums benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail an die Fachreferentin Rechtswissenschaft, Frau Tina Maria Steiner.