Fremdsprachenausbildung
Rechtsgrundlage: § 24 Abs. 2 JAPO
Die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung setzt einen Leistungsnachweis über die Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs voraus. Dieser kann derzeit in englischer, französischer oder spanischer Sprache erbracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.
- EnglischEinklappen
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Voraussetzung für die Teilnahme an der fachsprachigen Ausbildung in englischer Sprache ist grundsätzlich ein Placement Test und die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen der Aufbaustufe, wobei je nach Vorkenntnissen Befreiungen möglich sind. Die fachsprachliche Ausbildung umfasst die Kurse „English for Lawyers 1 (SF1)“ und „English for Lawyers 2 (SF2)“. Daneben werden vom Prüfungsamt auch zwei Semesterwochenstunden von Veranstaltungen der Fakultät anerkannt. Fakultativ besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Sprachzertifikate UNIcert III und UNIcert IV zu erwerben. Bitte beachten Sie die Übersicht des Sprachenzentrums.
- FranzösischEinklappen
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Die Fachausbildung in französischer Sprache setzt die Grundkurse 1 bis 4 mit insgesamt 16 Semesterwochenstunden voraus, wofür aufgrund des Abiturzeugnisses oder des Einstufungstests auch Befreiungen erteilt werden können. Weiterhin ist jedoch die erfolgreiche Teilnahme am Aufbaukurs obligatorisch. Der fachsprachliche Teil mit vier Semesterwochenstunden besteht aus den Kursen „Français juridique 1: Introduction au droit français“ und „Français juridique 2“. Auch hier besteht die Möglichkeit, UNIcert III als weitergehenden Abschluss zu erwerben.Bitte beachten Sie die Übersicht des Sprachenzentrums.
- SpanischEinklappen
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Nach vier Grundkursen mit jeweils vier Semesterwochenstunden als allgemeinsprachlicher Grundlage, für die wiederum komplette oder partielle Befreiungen möglich sind, kann die fachsprachliche Ausbildung in spanischer Sprache begonnen werden. Für Spanisch bietet das Sprachenzentrum ab dem Sommersemester 2015 nur noch die allgemeine Sprachausbildung an. Die fachsprachliche Ausbildung kann aber mit der erfolgreichen Teilnahme an den spanischsprachigen Veranstaltungen des Deutsch-Spanischen Bachelorstudiengangs Rechtswissenschaft absolviert werden. Pro Semester werden hier zwei Sprachkurse und mehrere Vorlesungen und Übungen zum spanischen Verfassungs-, Straf- und Zivilrecht angeboten.
Weitere Informationen zum Lehrangebot in spanischer Sprache finden Sie auf der Seite des Deutsch-Spanischen Bachelorstudiengangs:
https://www.jura-derecho.uni-bayreuth.de/de/Lehre/index.html
Auch für Spanisch kann freiwillig UNIcert III erworben werden.